Das Wichtigste in Kürze: Wenn Ihr Personalausweis verloren ist, sollten Sie nicht abwarten. Wichtig sind vor allem drei Schritte: Verlust melden, bei aktivierter eID die Online-Ausweisfunktion sperren und bei Bedarf schnell einen neuen oder vorläufigen Personalausweis beantragen. Wenn der Ausweis gestohlen wurde, ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll.
Was Sie sofort tun sollten
Viele merken erst beim Einkaufen, am Flughafen oder bei einem Behördentermin, dass der Ausweis fehlt. Dann zählt vor allem, die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge zu erledigen.
Verlust unverzüglich melden
Der Verlust eines Personalausweises sollte möglichst schnell der zuständigen Personalausweisbehörde gemeldet werden. Das ist nicht nur praktisch wichtig, sondern auch rechtlich vorgesehen.
Diese ersten Schritte sind sinnvoll
- Ruhe bewahren und noch einmal gezielt suchen
- prüfen, ob der Ausweis verloren oder wahrscheinlich gestohlen wurde
- den Verlust schnell dem Bürgeramt oder der zuständigen Ausweisbehörde melden
- bei Reisen oder wichtigen Terminen sofort den Ersatz klären
Online-Ausweisfunktion sofort sperren
Wenn die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, sollte sie bei Verlust oder Diebstahl unverzüglich gesperrt werden. Das geht über die zuständige Behörde oder über den Sperrnotruf.
Was Sie dafür brauchen
- die Sperrhotline 116 116 in Deutschland
- aus dem Ausland +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50
- möglichst das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief
- bei Bedarf Hilfe direkt bei der Personalausweisbehörde
Bei Diebstahl zusätzlich die Polizei informieren
Wenn der Ausweis wahrscheinlich gestohlen wurde, sollten Sie nicht nur das Bürgeramt informieren. Dann ist auch eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll, vor allem wenn der Diebstahl eindeutig ist oder weitere Dokumente betroffen sind.
Warum das wichtig sein kann
Eine Anzeige hilft dabei, den Vorgang sauber zu dokumentieren. Das kann später nützlich sein, wenn Sie den Ablauf nachweisen müssen oder weitere gestohlene Dokumente und Karten betroffen sind.
Neuen oder vorläufigen Ausweis beantragen
Nach der Verlustmeldung stellt sich meist sofort die nächste Frage: Brauche ich jetzt einen normalen neuen Personalausweis oder reicht für den Moment ein vorläufiges Dokument?
Neuen Personalausweis beantragen
In der Regel ist der neue Personalausweis der normale nächste Schritt. Seit dem 7. Februar 2026 kostet er 46 Euro ab 24 Jahren und 27,60 Euro für jüngere Personen.
Womit Sie rechnen sollten
Die genaue Bearbeitungszeit hängt von der Behörde ab. Wer dringend einen Identitätsnachweis braucht, sollte deshalb nicht nur den Antrag stellen, sondern direkt nachfragen, ob für die Übergangszeit ein vorläufiger Personalausweis sinnvoll ist.
Vorläufiger Personalausweis bei Eile
Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie sofort einen Ausweis brauchen, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dafür fällt eine Gebühr von 10 Euro an.
Wann das besonders hilfreich ist
Ein vorläufiger Personalausweis ist vor allem dann nützlich, wenn Sie kurzfristig einen Behördentermin, eine dringende Identifikation oder eine sehr zeitnahe Reise innerhalb eines passenden Rahmens vor sich haben. Ob er für eine Auslandsreise reicht, muss aber immer gesondert geprüft werden.
Wenn der Ausweis wieder auftaucht
Manchmal taucht der Ausweis nach einigen Stunden oder Tagen wieder auf. Auch dann ist die Sache nicht einfach erledigt.
Das Wiederauffinden muss ebenfalls gemeldet werden
Wenn Sie den verlorenen Personalausweis wiederfinden, sollten Sie das unverzüglich der Personalausweisbehörde mitteilen. Bei einer gesperrten Online-Ausweisfunktion kann außerdem geklärt werden, was als Nächstes zu tun ist.
Was bei Reisen besonders wichtig ist
Ein verlorener Personalausweis ist im Alltag ärgerlich. Kurz vor oder während einer Reise kann er aber schnell zum echten Stressfall werden.
Vor der Reise nicht auf Vermutungen verlassen
Ob Sie mit einem vorläufigen Personalausweis reisen können, hängt vom Reiseziel ab. Innerhalb der EU kann das oft funktionieren, aber auch dort sollte man sich nicht blind darauf verlassen.
Darauf sollten Sie vor Abfahrt oder Abflug achten
- Einreisebestimmungen des Ziellandes prüfen
- auch Transitländer berücksichtigen
- Vorgaben der Airline oder des Beförderers kontrollieren
- bei Unsicherheit lieber vorab bei zuständigen Stellen nachfragen
Ausweis im Ausland verloren
Wenn der Personalausweis während einer Reise im Ausland verloren geht, können deutsche Auslandsvertretungen für die Rückreise nach Deutschland einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Für eine Weiterreise in andere Länder reicht das aber nicht automatisch.
Was im Ausland besonders hilft
Hilfreich sind eine schnelle Verlustanzeige, vorhandene Kopien der Ausweisdaten und die sofortige Kontaktaufnahme mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Gerade an Wochenenden oder Feiertagen kann die Bearbeitung schwieriger sein als an normalen Werktagen.
Die einfache Faustregel
Bei Verlust im Inland zählt vor allem: melden, sperren, Ersatz klären. Bei Verlust im Ausland gilt zusätzlich: Reiseroute und Dokumentenanerkennung exakt prüfen.
FAQ
Muss ich den Verlust meines Personalausweises melden?
Ja. Der Verlust muss unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde gemeldet werden.
Muss ich bei Verlust die Online-Ausweisfunktion sperren?
Ja, wenn die eID-Funktion aktiviert ist. Die Sperrung kann über die Behörde oder über den Sperrnotruf erfolgen.
Was kostet ein neuer Personalausweis 2026?
Seit dem 7. Februar 2026 kostet ein neuer Personalausweis 46 Euro ab 24 Jahren und 27,60 Euro unter 24 Jahren.
Wann bekomme ich einen vorläufigen Personalausweis?
Wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen. Die Gebühr beträgt 10 Euro.
Was gilt, wenn ich den Ausweis im Ausland verliere?
Dann sollten Sie die deutsche Auslandsvertretung kontaktieren. Für die Rückreise nach Deutschland kann ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden. Ob vorläufige Dokumente auch für andere Länder akzeptiert werden, muss im Einzelfall geprüft werden.
Quellen
- Bundespolizei zum verlorenen Personalausweis – Offizielle Hinweise zur Verlustmeldung, zur Sperrhotline 116 116 und zu den Schritten bei Diebstahl oder Verlust.
- Personalausweisgesetz im Original – Rechtliche Grundlage zu Verlustmeldung, vorläufigem Personalausweis und den Pflichten nach Wiederauffinden.
- Auswärtiges Amt zu verlorenen Dokumenten im Ausland – Offizielle Infos zu Passersatzpapieren, polizeilicher Verlustanzeige und Hilfe durch deutsche Auslandsvertretungen.








