Beim Grundbuch gibt es zwei typische Kostenfelder: (1) Grundbuchauszug (Papier/amtlicher Ausdruck) und (2) Eintragungen wie Vormerkung, Eigentumsumschreibung oder Grundschuld.
Wichtig: Die bloße Einsicht ist in der Regel gebührenfrei – Gebühren entstehen vor allem für Ausdrucke und Eintragungen. Eintragungen sind meist wertabhängig (Kaufpreis, Grundschuldbetrag).
| Leistung | Typische Gebühr/Logik (Deutschland) |
|---|---|
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € (Festgebühr; KV 17000) |
| Grundbuchauszug (beglaubigt/amtlich) | 20,00 € (Festgebühr; KV 17001) |
| Auflassungsvormerkung | Wertgebühr (häufig 0,5 % Gebühr aus dem Kaufpreis) |
| Eigentumsumschreibung | Wertgebühr (häufig 1,0 % Gebühr aus dem Kaufpreis) |
| Grundschuld-Eintragung | Wertgebühr (häufig 1,0 % Gebühr aus dem Grundschuldbetrag) |
Grundbuch-Kosten verstehen: Auszug, Eintragungen, Beispiele – so kalkulieren Sie richtig
1) Grundbuchauszug: Was kostet er – und welche Variante brauchen Sie?
Wenn Sie einen Grundbuchauszug anfordern (z. B. als Käufer, Eigentümer oder mit Vollmacht), zahlen Sie bundesweit einheitliche Gebühren:
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug: 10,00 € – reicht in vielen praktischen Fällen.
- Beglaubigter/amtlicher Grundbuchauszug: 20,00 € – wird benötigt, wenn eine amtliche Form verlangt ist.
Praxis-Tipp: Fragen Sie vorher nach, ob wirklich ein amtlicher Auszug verlangt wird. Sonst zahlen Sie unnötig doppelt.
2) Grundbucheintragungen: Welche „Standard“-Einträge beim Immobilienkauf anfallen
Beim typischen Kauf mit Finanzierung sind diese Einträge häufig:
- Auflassungsvormerkung: Schutz des Käufers zwischen Vertrag und Umschreibung.
- Eigentumsumschreibung: erst danach sind Sie offiziell Eigentümer im Grundbuch.
- Grundschuld: wenn die Bank eine Sicherheit im Grundbuch benötigt.
- Löschungen: z. B. alte Rechte des Verkäufers oder Löschung der Vormerkung nach Umschreibung.
3) Kostenbeispiele für Grundbucheintragungen (realistische Größenordnungen)
Wichtig: Grundbuchgebühren sind oft wertabhängig. Deshalb sind Euro-Beträge immer am konkreten Kaufpreis bzw. Grundschuldbetrag zu lesen.
- Beispiel A – Kaufpreis 220.000 €, Grundschuld 190.000 €:
- Auflassungsvormerkung (0,5 Gebühr): 242,50 €
- Eigentumsumschreibung (1,0 Gebühr): 485,00 €
- Löschung Vormerkung (Festgebühr): 25,00 €
- Grundschuld ohne Brief (1,0 Gebühr): 435,00 €
- Amtlicher Grundbuchausdruck (Festgebühr): 20,00 €
- Summe (nur diese Positionen): 1.207,50 €
- Beispiel B – Kaufpreis 350.000 € (Kauf-Abwicklung mit typischen Einträgen):
In einem Rechenbeispiel liegen die Grundbuchkosten bei ca. 1.562,50 €. Das entspricht grob rund 0,45 % des Kaufpreises – je nach Einträgen (Vormerkung, Umschreibung, Löschungen) und Finanzierung kann es höher oder niedriger sein.
4) Welche Faktoren beeinflussen Grundbuchkosten am stärksten?
- Kaufpreis: maßgeblich für Vormerkung und Eigentumsumschreibung.
- Finanzierung: Höhe der Grundschuld + eventuelle Änderungen/Abtretungen.
- Anzahl der Rechte: mehrere Löschungen, mehrere Grundschulden, mehrere Vormerkungen.
- Zusatzvorgänge: Rangänderungen, Teilabtretungen, Teilung von Grundstücken.
- Amtliche Ausdrucke/Beglaubigungen: Festgebühren, aber summieren sich bei mehreren Auszügen.
5) So vermeiden Sie typische Kostenfallen
- Finanzierung sauber strukturieren: Jede zusätzliche Änderung im Grundbuch kann Gebühren auslösen.
- Nur notwendige Auszüge bestellen: unbeglaubigt reicht oft – amtlich nur, wenn gefordert.
- Unterlagen früh bereitstellen: weniger Nachforderungen, weniger Zusatzschritte.
- Keine „Internet-Grundbuchportale“ nutzen: beantragen Sie Auszüge direkt beim zuständigen Grundbuchamt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Grundbucheinsicht und Grundbuchauszug?
Die Grundbucheinsicht bedeutet: Sie sehen das Grundbuch ein (z. B. vor Ort oder über berechtigte Zugänge). Das ist häufig gebührenfrei, setzt aber ein berechtigtes Interesse voraus. Ein Grundbuchauszug ist der Ausdruck/die Abschrift (unbeglaubigt oder amtlich/beglaubigt) – dafür fallen feste Gebühren an.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug 2026 in Deutschland?
Bundeseinheitlich: 10,00 € für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug und 20,00 € für einen beglaubigten/amtlichen Grundbuchauszug. Diese Beträge sind im Kostenverzeichnis fest als Festgebühren vorgesehen.
Warum kostet ein Grundbucheintrag so viel mehr als ein Auszug?
Eintragungen sind häufig wertabhängig: Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis oder dem Betrag der Grundschuld. Zudem fallen beim Kauf mehrere Eintragungen an (Vormerkung, Eigentumsumschreibung, ggf. Grundschuld, Löschungen). Ein Auszug ist dagegen eine einzelne Festgebühr.
Was kostet die Auflassungsvormerkung ungefähr?
Die Vormerkung ist in vielen Fällen eine 0,5 Wertgebühr aus dem Kaufpreis. Das bedeutet: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Gebühr. In einem Beispiel (220.000 € Kaufpreis) liegt die Gebühr bei 242,50 €.
Was kostet die Eigentumsumschreibung ungefähr?
Die Umschreibung ist oft eine 1,0 Wertgebühr aus dem Kaufpreis. In einem Beispiel (220.000 € Kaufpreis) liegt die Gebühr bei 485,00 €. Bei höherem Kaufpreis steigt sie entsprechend.
Was kostet die Eintragung einer Grundschuld?
Die Eintragung einer Grundschuld ist häufig eine 1,0 Wertgebühr aus dem Grundschuldbetrag. In einem Beispiel (190.000 € Grundschuld) liegt sie bei 435,00 €. Änderungen, Abtretungen oder Rangänderungen können weitere Gebühren auslösen.
Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich Personen mit berechtigtem Interesse, z. B. Eigentümer, dinglich Berechtigte (Rechte in Abteilung II/III), Personen mit Vollmacht oder bestimmte Gläubiger. Reines „Kaufinteresse“ genügt in der Regel nicht – in der Praxis läuft die Einsicht beim Kauf oft über Notar, Maklerunterlagen oder eine Vollmacht.
Ist ein unbeglaubigter Auszug „genug“?
Oft ja – z. B. zur Information über Eigentümer, Belastungen oder Dienstbarkeiten. Wenn aber eine Behörde, Bank oder ein Gericht ausdrücklich eine amtliche/beglaubigte Form fordert, müssen Sie den amtlichen Auszug bestellen.
Wie kann ich Grundbuchkosten grob vorher schätzen?
Als grobe Daumenregel liegen reine Grundbuchkosten beim Kauf (ohne besondere Extras) häufig in der Größenordnung von rund 0,4–0,6 % des Kaufpreises, zuzüglich Kosten für finanzierungsbedingte Eintragungen (Grundschuld). Exakte Beträge ergeben sich aus dem Geschäftswert und den konkret beantragten Eintragungen.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz. (n.d.). GNotKG – Anlage 1 (Kostenverzeichnis), u. a. KV 17000/17001. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html
- Justizportal Baden-Württemberg. (n.d.). Grundbuchauszug – Kostenhinweis (10 € / 20 €). URL: https://grundbuch-bw.justiz-bw.de/pb/%2CLde/Startseite/Einsicht/GRUNDBUCHAUSZUG
- BayernPortal. (n.d.). Abschrift/Ausdruck Grundbuch – Gebühren (10 € / 20 €). URL: https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/74885798666
- Nds. Landesjustizportal. (n.d.). Grundbuch – Gebührenbeispiel (220.000 € Kaufpreis, 190.000 € Grundschuld). URL: https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/grundbuch_und_register/grundbuch-158699.html
- Berliner Morgenpost. (n.d.). Beispielrechnung Grundbuchkosten (Kaufpreis-Beispiel). URL: (Quelle aus Webrecherche)








